Ratgeber
Stress bei pflegenden Angehörigen: Warnzeichen, Entlastung und Pflegezeit
Viele pflegende Angehörige sind stark belastet: In Studien berichten Menschen, die ältere Angehörige pflegen, mehr Stress und depressive Beschwerden als Menschen, die nicht pflegen. Warnzeichen sind zum Beispiel Schlafprobleme, Reizbarkeit, Rückenschmerzen und das Gefühl, wertlos zu sein, wenn sie über längere Zeit anhalten. Entlastung bringen Pflegeberatung, Pflegekurse, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und im Job die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Etwa 7,1 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause. Knapp 9 von 10 pflegebedürftigen Menschen wurden 2023 zu Hause versorgt, mehr als die Hälfte davon ohne Pflegedienst [1]. Für viele pflegende Angehörige wird die Belastung mit der Zeit groß: Nach einer Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK aus dem Jahr 2023, die das Gesundheitsportal des Bundes zitiert, verbrachte die Hauptpflegeperson im Schnitt 49 Stunden pro Woche mit der Pflege, und etwa jede vierte pflegende Person fühlte sich hoch belastet [1]. Dieser Ratgeber beschreibt, warum Pflege so viel Kraft kostet, an welchen Warnzeichen du Überlastung erkennst und welche Hilfen und Rechte es gibt.
Warum Pflege so viel Kraft kostet
Pflege belastet den Körper. Heben, Lagern und Stützen gehen auf Rücken und Gelenke. In einer Studie aus dem Jahr 2018 berichteten mehr als 4 von 10 pflegenden Angehörigen von Rücken- oder Gelenkschmerzen, und gut jeder Fünfte gab an, dass die Pflege die eigene körperliche Gesundheit meistens oder immer beeinträchtigt [1].

Dazu kommt die seelische Seite. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt Scham, Trauer, Stress, soziale Isolation und Hilflosigkeit als typische Belastungen. Die Pflege kostet viel Zeit, die für eigene Bedürfnisse fehlt, und lässt sich oft schwer mit dem Beruf vereinbaren, den viele einschränken oder aufgeben. Besonders schwer haben es ältere Pflegende, die selbst gesundheitlich eingeschränkt sind, und junge Pflegende, deren Bildungschancen leiden können. Auch die Pflege auf Distanz kann mit besonderen Herausforderungen einhergehen [1]. Dieses Organisieren im Kopf beschreibt der Ratgeber Mental Load genauer.
Wie groß der Unterschied zu Menschen ohne Pflegeaufgabe ist, haben Martin Pinquart und Silvia Sörensen in einer Meta-Analyse aus 84 Artikeln untersucht. Verglichen wurden Menschen, die gebrechliche ältere Angehörige pflegen, mit Menschen ohne Pflegeaufgabe. Die Pflegenden hatten mehr Stress und mehr depressive Beschwerden, trauten sich weniger zu und fühlten sich weniger wohl. Bei der körperlichen Gesundheit war der Unterschied messbar, aber klein. Bei Pflegenden von Menschen mit Demenz waren die Unterschiede zu Menschen ohne Pflegeaufgabe größer als bei Pflegenden in gemischten Stichproben [2].
Warnzeichen für Überlastung
Das Gesundheitsportal des Bundes rät, aufmerksam zu werden, wenn du eines oder mehrere der folgenden Anzeichen über längere Zeit an dir bemerkst [1].
| Bereich | Mögliche Warnzeichen | Beleg |
|---|---|---|
| Körper | Verspannungen, Kopf-, Rücken-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Hautprobleme, häufige Infekte, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Gewichtsschwankungen, Magen- und Verdauungsprobleme | [1] |
| Schlaf und Energie | Schlafstörungen, ungewöhnliche Müdigkeit, Antriebslosigkeit oder Rastlosigkeit | [1] |
| Stimmung | Nervosität, Reizbarkeit, Stimmungsschwankungen, Niedergeschlagenheit, Einsamkeit, Angst, Wut, Trauer, Gedanken, wertlos zu sein | [1] |
| Denken | Probleme mit Gedächtnis und Konzentration | [1] |
| Verhalten | mehr Medikamente, Tabak, Alkohol oder andere Drogen als sonst | [1] |
Diese Beschwerden können auch andere Ursachen haben. Besprich sie deshalb mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt [1]. Wie stark dich Müdigkeit und fehlende Erholung gerade bestimmen, kannst du vorher mit dem Erschöpfungs-Check einschätzen. Nach Angaben des Portals zeigten sich bei mehr als der Hälfte der befragten Pflegenden in der Selbsteinschätzung Anzeichen einer Depression [1]. Niedergeschlagenheit über Wochen solltest du deshalb ernst nehmen.
Oft ist in diesem Zusammenhang von Burnout die Rede. Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Burnout in der ICD-11 als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz und als berufliches Phänomen, nicht als Krankheit. Für andere Lebensbereiche soll der Begriff nicht verwendet werden [11]. Die Erschöpfung durch Pflege kann trotzdem ernst sein und verdient dieselbe Aufmerksamkeit.
Was im Alltag entlastet
Das Gesundheitsportal des Bundes rät pflegenden Angehörigen, sich unterstützen zu lassen, bevor die Pflege sie überfordert, und nennt eine Reihe von Angeboten [1]. Pflegekurse und Schulungen vermitteln Pflegewissen und Hebetechniken, die den Rücken schonen; die Kosten übernehmen in der Regel die Pflegekassen. Ein Pflegedienst kann Teile der Pflege übernehmen. Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege unterstützen die Pflege zu Hause. Auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gehören zu den Angeboten. Hilfsmittel wie Gleitmatte, Drehscheibe oder Rollator erleichtern schwere Handgriffe, ein Teil der Kosten wird auf Antrag erstattet. Bei schweren Aufgaben lohnt es sich, Verwandte oder Bekannte einzubeziehen. Auch Ehrenamtliche können stundenweise helfen, und es gibt Urlaubsangebote, bei denen der pflegebedürftige Mensch mitreisen kann [1].

Für die seelische Seite nennt das Portal Angehörigen- und Selbsthilfegruppen, Gruppen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft für die Pflege bei Demenz, psychologische Online-Beratung für Pflegende und das Tagebuchschreiben. Zur Selbstfürsorge zählen regelmäßige Bewegung, Entspannungstechniken und Freizeit, die einen Ausgleich schafft [1]. Ob du dir im Moment genug Pausen, Schlaf und Kontakte gönnst, fragt der Selbstfürsorge-Check ab.
Dass Unterstützung wirkt, zeigen Studien, wenn auch mit Einschränkungen. Eine Meta-Analyse von Silvia Sörensen, Martin Pinquart und Paul Duberstein über 78 Studien fand, dass Angebote für pflegende Angehörige älterer Menschen im Schnitt Belastung, depressive Beschwerden und Wohlbefinden besserten, ebenso Wissen und Fähigkeiten. Die Effekte waren klein bis mittel, bei Wissen und Fähigkeiten größer als bei Belastung und Depression. Psychoedukative und psychotherapeutische Angebote, also Schulung über die Erkrankung und Gespräche mit Fachleuten, wirkten kurzfristig am beständigsten. Bei der Pflege von Menschen mit Demenz waren die Effekte kleiner [3].
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommt, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung. Das gilt auch, wenn du Leistungen beantragt hast und ein Hilfe- und Beratungsbedarf erkennbar ist. Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater erfasst den Hilfebedarf, erstellt einen Versorgungsplan, kümmert sich darum, dass die Maßnahmen umgesetzt werden, und informiert auch über Entlastung für Pflegepersonen. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person werden Angehörige einbezogen, und die Beratung findet auf Wunsch zu Hause statt. Die Pflegekasse soll vor der ersten Beratung unverzüglich eine zuständige Pflegeberaterin, einen Pflegeberater oder eine Beratungsstelle benennen [4]. Wird Pflegegeld bezogen, sind regelmäßige Beratungsbesuche Pflicht, bei Pflegegrad 1 sind sie freiwillig [1]. Was die Pflegeversicherung im Einzelnen zahlt und wie du einen Pflegegrad beantragst, beschreibt der Ratgeber Hilfe für pflegende Angehörige.
Pflege und Beruf: kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit, Familienpflegezeit
Wer arbeitet und pflegt, steht oft vor der Frage, ob er Stunden reduzieren oder ganz aussteigen soll. Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sehen drei Formen der Freistellung vor, dazu kommt ein Lohnersatz für die kurze Auszeit. Die Tabelle gibt den Stand vom 28.10.2026 wieder [5, 6, 7, 9].
| Regel | Dauer | Wichtige Voraussetzungen | Beleg |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | bis zu 10 Arbeitstage | akut aufgetretene Pflegesituation; Arbeitgeber sofort informieren; auf Verlangen ärztliche Bescheinigung | [5] |
| Pflegeunterstützungsgeld | bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr | Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber nicht weiterzahlt; Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen | [8, 9] |
| Pflegezeit | bis zu 6 Monate, ganz oder teilweise frei | Pflege zu Hause; Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten; spätestens 10 Arbeitstage vorher in Textform ankündigen | [6, 9] |
| Familienpflegezeit | bis zu 24 Monate teilweise frei | mindestens 15 Wochenstunden Restarbeitszeit; Arbeitgeber mit mehr als 25 Beschäftigten; mit Pflegezeit zusammen höchstens 24 Monate | [7, 9] |
Für Pflegezeit und Familienpflegezeit kannst du beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Es deckt grundsätzlich die Hälfte des fehlenden Nettogehalts und wird nach der Freistellung in Raten zurückgezahlt. Einen Anspruch auf Freistellung gibt es außerdem, wenn du ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außer Haus betreust oder einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase begleitest. Vor einer Kündigung bist du ab der Ankündigung geschützt, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zum Ende der Freistellung [9].
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit beantwortet das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums, Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr. Es hilft auch bei Fragen zur Organisation und Finanzierung der Pflege und bei starker Belastung und vermittelt bei Bedarf an eine Beratungsstelle weiter [10]. Die Nummer steht auf der Seite Hilfe finden. Gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat, kann er dich zu Regelungen im Unternehmen beraten.
Wann du dir Hilfe für dich selbst holen solltest
Wenn Warnzeichen über Wochen anhalten, du kaum noch schläfst, dich niedergeschlagen oder hoffnungslos fühlst, ist es Zeit für Hilfe von außen. Erste Anlaufstelle ist die Hausarztpraxis. Für eine Psychotherapie brauchst du keine Überweisung [1]. Wie viel Organisation zusätzlich in deinem Kopf läuft, zeigt der Mental-Load-Check. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar, für pflegende Kinder und Jugendliche gibt es die Nummer gegen Kummer [1]. Beide Nummern stehen auf der Seite Hilfe finden.
- Behörde Psychische und körperliche Belastung bei pflegenden Angehörigen. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de (geprüft vom Zentrum für Qualität in der Pflege). Stand 09.05.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Studie Differences between caregivers and noncaregivers in psychological health and physical health: a meta-analysis. Psychology and Aging 18(2):250 bis 267. Pinquart M, Sörensen S. Stand 2003. abgerufen am 28.10.2026
- Studie How effective are interventions with caregivers? An updated meta-analysis. The Gerontologist 42(3):356 bis 372. Sörensen S, Pinquart M, Duberstein P. Stand 2002. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 7a Pflegeberatung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), § 2 Familienpflegezeit. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Familienpflegezeit. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Stand 05.04.2024. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Wege zur Pflege: Pflegetelefon. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wege-zur-pflege.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Burn-out an "occupational phenomenon": International Classification of Diseases. Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stand 28.05.2019. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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