Ratgeber
Wiedereingliederung nach Burnout: So kommst du zurück in den Job
Für die Wiedereingliederung nach Burnout gibt es zwei Wege, die sich ergänzen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss dein Arbeitgeber anbieten, wenn du in einem Jahr länger als sechs Wochen krank warst, die Teilnahme ist freiwillig. Bei der stufenweisen Wiedereingliederung steigerst du deine Arbeitszeit nach einem ärztlichen Stufenplan, bleibst dabei krankgeschrieben und bekommst meist Krankengeld.
Die Wiedereingliederung nach Burnout beginnt oft schon während der Krankschreibung. Wer wochenlang erschöpft zu Hause war, fragt sich, wie der erste Tag im Büro aussehen soll und ob die alte Belastung gleich wieder zuschlägt. Das Gesetz kennt dafür zwei Verfahren: das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, und die stufenweise Wiedereingliederung, die auch "Hamburger Modell" heißt [1, 2]. Diese Seite erklärt beide, sagt, wer zahlt, und was du selbst entscheiden kannst. Die Angaben gelten für gesetzlich Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Zwei Verfahren mit unterschiedlichen Aufgaben
Das BEM ist ein Klärungsverfahren im Betrieb. Arbeitgeber, Interessenvertretung und du suchen gemeinsam nach Wegen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einer neuen vorgebeugt und dein Arbeitsplatz erhalten werden kann [3]. Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine medizinische Maßnahme: Du arbeitest nach einem ärztlichen Plan mit wenigen Stunden und steigerst langsam [2, 4]. Beide Verfahren können zeitlich zusammenfallen.
| Frage | BEM | Stufenweise Wiedereingliederung | Beleg |
|---|---|---|---|
| Wann | mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig innerhalb eines Jahres, am Stück oder mit Unterbrechungen | wenn du nach ärztlicher Feststellung teilweise wieder arbeiten kannst und eine schrittweise Rückkehr voraussichtlich besser gelingt | § 167 SGB IX, § 74 SGB V [3, 4] |
| Wer stößt an | der Arbeitgeber muss es anbieten | die Ärztin oder der Arzt stellt fest, ob es möglich ist; anstoßen können es laut Gesundheitsportal auch Reha-Klinik, Arbeitgeber, Leistungsträger oder du selbst | [3, 4] |
| Freiwillig für dich | ja, Teilnahme nur mit deiner Zustimmung | ja, du kannst die stufenweise Rückkehr ablehnen | [3, 6] |
| Wer ist beteiligt | du, der Arbeitgeber, die Interessenvertretung, bei Bedarf Betriebsärztin oder Betriebsarzt und Rehabilitationsträger | du, die behandelnde Praxis, der Arbeitgeber und der zuständige Leistungsträger | [3, 2] |
| Geld während der Maßnahme | keine eigene Geldleistung | du bleibst krankgeschrieben, meist zahlt die Krankenkasse Krankengeld oder nach einer Reha die Rentenversicherung Übergangsgeld | [2, 6] |
Das betriebliche Eingliederungsmanagement
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber das BEM anbieten [3]. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt mehr als 42 Tage in den letzten zwölf Monaten. Die Ursache spielt keine Rolle, und die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, vom kleinen Familienbetrieb bis zum Großunternehmen [1]. Vorsorge- und Reha-Maßnahmen werden bei den Fehltagen mitgezählt [1].

Ohne deine Zustimmung läuft nichts. Das Gesetz verlangt deine Zustimmung und Beteiligung, und vorher muss man dich auf die Ziele des BEM und auf Art und Umfang der erhobenen Daten hinweisen [3]. Du kannst das Verfahren laut Gesundheitsportal jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Lehnst du ab, endet es, und der Arbeitgeber soll dich darauf hinweisen, dass du später noch zustimmen kannst [1]. Im Gespräch entscheidest du selbst, welche Informationen du preisgibst [1]. Von der Diagnose spricht das Portal nicht ausdrücklich, es hält aber fest, dass du frei entscheidest, was du preisgibst.
Am Tisch sitzen neben dir und dem Arbeitgeber die zuständige Interessenvertretung, also etwa der Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung. Du kannst eine Vertrauensperson deiner Wahl mitbringen. Soweit nötig, kommt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt dazu [3, 7]. Kommen Leistungen zur Teilhabe in Frage, zieht der Arbeitgeber die Rehabilitationsträger hinzu, bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt [3].
So läuft ein BEM ab
Das Gesundheitsportal beschreibt fünf Schritte [1]:
- Der Arbeitgeber prüft anhand der Fehltage, ob ein Anspruch besteht.
- Er nimmt Kontakt auf, am besten schriftlich, und lädt zu einem Erstgespräch ein. Dort geht es um Vertrauen und um Erklärungen zu Datenschutz und Schweigepflicht.
- Gemeinsam wird die Lage erfasst: gesundheitliche Einschränkungen, Belastungen am Arbeitsplatz, Qualifikationen und Erwartungen.
- Ihr vereinbart Maßnahmen und Termine und überprüft sie zeitnah.
- Das Verfahren endet, wenn die Ziele erreicht sind oder keine Maßnahmen mehr möglich sind.
Was du nach einem Burnout ansprechen kannst
Burnout beschreibt die WHO als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt wurde [8]. Im BEM ist Raum, über diese Bedingungen zu sprechen, weil ausdrücklich nach den Belastungen am Arbeitsplatz gefragt wird [1]. Als mögliche Maßnahmen im Betrieb nennt das Gesundheitsportal Anpassungen des Arbeitsplatzes, technische Hilfsmittel, einen Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz, einen veränderten Beschäftigungsumfang und flexiblere Arbeitszeiten. Dazu kommen Leistungen der Sozialversicherungsträger [1]. Du kannst dir vorher notieren, welche Bedingungen dich belastet haben. Die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie nennen als Merkmale, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung auszugehen ist, unter anderem häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten, Zeitdruck und ein unzureichendes Pausenregime [11]. Der Burnout-Test kann dir helfen, deine Beschwerden zu sortieren, bevor du ins Gespräch gehst. Wie Arbeitgeber psychische Belastungen grundsätzlich prüfen müssen, erklärt der Ratgeber Psychische Belastung am Arbeitsplatz.
Die stufenweise Wiedereingliederung
Kannst du nach ärztlicher Feststellung deine bisherige Tätigkeit teilweise wieder ausüben und gelingt die Rückkehr voraussichtlich besser, wenn du schrittweise anfängst, soll die Ärztin oder der Arzt auf der Krankschreibung Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben [4]. Spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit muss diese Prüfung bei jeder Bescheinigung erfolgen [4, 6]. Körperlicher, geistiger und seelischer Zustand zählen dabei gleich viel, deshalb ist eine Untersuchung Pflicht [6]. Das Gesundheitsportal nennt als Untergrenze 2 Stunden Arbeit am Tag [2].

Zentrales Dokument ist der Stufenplan. Die Ärztin oder der Arzt erstellt ihn mit dir und deinem Arbeitgeber. Er legt Beginn und Ende fest, wie die Arbeitszeit steigt, welche Aufgaben du in welcher Phase übernimmst und welche Tätigkeiten du meiden sollst. Ein typischer Verlauf wäre 2, dann 4, dann 6 Stunden am Tag [2]. Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie sollte die Phase in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Die Praxis untersucht dich in regelmäßigen Abständen und passt den Plan an. Zeigt sich, dass dir die Arbeit schadet, wird er angepasst oder abgebrochen [6]. Nach einem Abbruch ist später ein neuer Versuch möglich [2].
Während der ganzen Zeit bist du weiter arbeitsunfähig [6]. Daraus folgt das Geld: Meist zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Kommst du direkt aus einer Reha der Rentenversicherung, wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt [5, 9]. Auf einen Lohnanteil vom Arbeitgeber hast du keinen Anspruch. Zahlt er freiwillig einen Teil, wird dieser mit der Leistung der Kasse verrechnet [2]. Urlaub ist während der Wiedereingliederung laut Gesundheitsportal nicht möglich. Eine Unterbrechung bis zu sieben Kalendertagen gilt noch nicht als Abbruch [2].
Für dich ist die Teilnahme freiwillig, die Praxis sieht von der Empfehlung ab, wenn du sie ablehnst [6]. Voraussetzung ist deine Einverständniserklärung auf dem vereinbarten Vordruck [6]. Auch dein Arbeitgeber ist beteiligt: Erklärt er, dass er dich nicht beschäftigen kann, ist die Maßnahme nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nicht durchführbar [6]. Die Richtlinie nennt keine Voraussetzungen dafür, wann er das erklären darf. Das Gesundheitsportal schreibt dazu, dass Arbeitgeber einen Wunsch nach Wiedereingliederung nur in Ausnahmefällen ablehnen dürfen, wenn sie medizinisch sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat, und dass schwerbehinderte Beschäftigte sie rechtlich einfordern können [2]. Beide Angaben gehen nicht in dieselbe Richtung. Wie sie in deinem Fall zu bewerten sind, kann dir eine Beratung sagen, zum Beispiel durch den Sozialdienst einer Reha-Einrichtung, Sozialverbände oder die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung [2].
Nach einer Reha
Kommst du aus einer medizinischen Rehabilitation, können auch die Ärztinnen und Ärzte der Reha-Klinik an der stufenweisen Wiedereingliederung beteiligt sein [2]. Schließt sie unmittelbar an die Reha an, zahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld weiter [5]. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent [9]. Nach dem Start reichst du die Beginnmitteilung ein, die Ärztin oder Arzt und Arbeitgeber ausfüllen; das Geld wird rückwirkend gezahlt [9]. Laut Gesundheitsportal gilt die Beginnmitteilung als Antrag, ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig. Danach folgen monatliche Folgebescheinigungen und am Ende eine Abschlussbescheinigung [2].
Unterstützung von außen
Die Krankenkasse muss dich auf Wunsch beraten, welche Leistungen und Angebote dir helfen, wieder arbeitsfähig zu werden. Das geschieht nur mit deiner schriftlichen oder elektronischen Einwilligung, die du jederzeit widerrufen kannst [10]. Bei Fragen zum Ablauf nennt das Gesundheitsportal den Sozialdienst der Reha-Einrichtung, Sozialverbände und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung [2]. Im Betrieb sind Betriebs- oder Personalrat Ansprechpartner. Sie können die Klärung im BEM verlangen und achten darauf, dass der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt [3]. Welche Rechte du bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hast, steht auf vorsorge.check-dich-selbst.de im Ratgeber Arbeitsmedizinische Vorsorge: Deine Rechte. Die Regeln für Lohn, Krankengeld und Krankmeldung erklärt der Ratgeber Krankschreibung bei Burnout.
Ob du dich nach Feierabend und am Wochenende wieder erholst, zeigt der Erholungsfähigkeit-Test. Wenn du merkst, dass es dir während der Rückkehr deutlich schlechter geht, sprich zuerst mit deiner Praxis, denn der Stufenplan lässt sich anpassen [6]. Wenn du an Suizid denkst oder nicht mehr weiterweißt, findest du rund um die Uhr erreichbare Nummern auf der Seite Hilfe finden.
- Behörde Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 07.08.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Stufenweise Wiedereingliederung. gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 17.09.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 167 Prävention. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 74 Stufenweise Wiedereingliederung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 71 Weiterzahlung der Leistungen (Absatz 5) und § 44 Stufenweise Wiedereingliederung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (§§ 2, 7 und Anlage "Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung"), Fassung vom 07.12.2023, in Kraft seit 21.02.2024. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 07.12.2023. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 176 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Burn-out an "occupational phenomenon": International Classification of Diseases. Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stand 28.05.2019. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Übergangsgeld. Deutsche Rentenversicherung. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 44 Krankengeld (Absatz 4). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (4. Auflage). GDA-Arbeitsprogramm Psyche, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand 15.06.2022. abgerufen am 28.10.2026
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