Ratgeber
Krankschreibung bei Burnout: Was gilt für Diagnose, Lohn und Krankengeld?
Eine Krankschreibung wegen Burnout ist möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt feststellt, dass du wegen einer Krankheit deine Arbeit nicht ausüben kannst. Burnout selbst gilt nicht als Krankheit, deshalb steht auf der Bescheinigung meist eine andere Diagnose, etwa eine Depression. Dein Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen den Lohn weiter, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Eine Burnout-Krankschreibung ist ein häufiger Fall: Laut Gesundheitsportal des Bundes ist anhaltender Stress im Beruf mit anschließendem Burnout ein häufiger Grund, krankgeschrieben zu werden [1]. Burnout ist keine eigene Krankheitsdiagnose, und auf der Bescheinigung steht deshalb oft eine andere Diagnose. Diese Seite erklärt, wer dich krankschreiben kann, was dein Arbeitgeber erfährt, wie lange er den Lohn weiterzahlt und was danach kommt. Alle Angaben gelten für gesetzlich Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, Stand Oktober 2026. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt diese Seite nicht.
Burnout ist keine Krankheitsdiagnose
Die Weltgesundheitsorganisation führt Burnout in der ICD-11 als Phänomen im Arbeitskontext und ausdrücklich nicht als medizinische Erkrankung. Sie beschreibt es als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt wurde, mit drei Merkmalen: Erschöpfung, wachsende innere Distanz oder Zynismus gegenüber der Arbeit und verringerte berufliche Leistungsfähigkeit [2]. Der Code dafür ist QD85 im Kapitel 24, das Faktoren sammelt, die den Gesundheitszustand beeinflussen [3].
In Deutschland wird noch nach der ICD-10 verschlüsselt, die ICD-11 ist hier bisher nicht eingeführt. Nach der ICD-10 steht "Ausgebranntsein (Burn-out)" unter Z73, ebenfalls keine Krankheit. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages kann Burnout deshalb nur als zusätzliche Diagnose vergeben werden, in der Regel zu einer psychischen Störung wie einer Depression [3]. Das Gesundheitsportal des Bundes betont, dass vor der Einordnung als Burnout andere Ursachen wie eine Depression, eine Angststörung oder ein chronisches Müdigkeitssyndrom ausgeschlossen werden müssen [1].
Wann du krankgeschrieben wirst
Arbeitsunfähig bist du nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, wenn du wegen einer Krankheit deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur mit der Gefahr ausüben kannst, dass sich die Krankheit verschlimmert. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen deiner Arbeit [4]. Die Ärztin oder der Arzt muss dich deshalb nach deiner Tätigkeit, ihren Anforderungen und Belastungen fragen und einen Zusammenhang zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit erkennen können [4]. Erzähl im Gespräch also genau, was dich bei der Arbeit belastet und was nicht mehr geht.

Auf der Bescheinigung müssen alle Diagnosen stehen, die aktuell vorliegen und die Dauer der Krankschreibung begründen. Reine Symptome muss die Praxis nach spätestens sieben Tagen durch eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose ersetzen [4]. Krankschreiben dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, also etwa deine Hausarztpraxis oder eine psychiatrische Praxis [4]. Du kannst mit deiner Hausarztpraxis beginnen; wie so ein Termin abläuft, beschreibt der Ratgeber Mit psychischen Problemen zum Hausarzt.
Die Krankschreibung setzt eine ärztliche Untersuchung voraus. Sie ist auch in einer Videosprechstunde möglich, wenn die Erkrankung das zulässt: bis zu sieben Kalendertage, wenn die Praxis dich schon kennt, sonst bis zu drei. Geht keine Videosprechstunde, kann die Praxis dich bei Erkrankungen ohne schwere Symptome nach einem Telefongespräch für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben, aber nur, wenn sie dich bereits kennt [4]. Einen Anspruch auf die Krankschreibung per Video gibt es nicht [4].
Was dein Arbeitgeber erfährt
Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich [5]. Ab dem vierten Kalendertag brauchst du eine ärztliche Feststellung, der Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen [5]. Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter musst du keinen gelben Schein mehr abgeben: Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, und dein Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab. Einen Ausdruck für deine Unterlagen bekommst du trotzdem [5, 6].
Das Gesetz nennt als abrufbare Daten insbesondere deinen Namen, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der ärztlichen Feststellung, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und die Angabe, ob Anhaltspunkte für einen Unfall vorliegen [6]. Eine Diagnose gehört nicht zu den genannten Daten. Ob du deinem Arbeitgeber von deiner Erschöpfung erzählst, entscheidest du selbst.
Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen
Wirst du ohne eigenes Verschulden krank, zahlt dein Arbeitgeber das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter. Der Anspruch entsteht, wenn dein Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht [7]. Fortgezahlt wird das Entgelt für deine regelmäßige Arbeitszeit; Zuschläge, die nur für Überstunden gezahlt werden, gehören nicht dazu [8].
Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, zählen die Zeiten zusammen. Einen neuen Anspruch auf sechs Wochen hast du erst, wenn du vorher mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind [7].
Krankengeld ab der siebten Woche
Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Solange du Lohn bekommst, ruht dieser Anspruch [9, 17]. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts [11]. Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die Wochen mit Lohnfortzahlung zählen dabei mit, weil Zeiten, in denen das Krankengeld ruht, wie Bezugszeiten gerechnet werden [19]. Kommt eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich diese Dauer nicht [12, 17].
Achte auf lückenlose Bescheinigungen. Der Anspruch bleibt nur bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt wird. Samstage zählen dabei nicht als Werktage [10, 4]. Mach den Folgetermin deshalb vor dem letzten Tag der Bescheinigung aus. Eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise und in der Regel höchstens drei Tage zulässig [4]. Im Voraus schreibt die Praxis meist höchstens zwei Wochen krank, bei einem entsprechenden Krankheitsverlauf bis zu einem Monat [4].
Die Krankenkasse muss dich auf Wunsch beraten, welche Leistungen und Hilfen dir helfen, wieder arbeitsfähig zu werden. Diese Beratung setzt deine schriftliche oder elektronische Einwilligung voraus, und du kannst sie jederzeit widerrufen [9]. Ist deine Erwerbsfähigkeit nach einem ärztlichen Gutachten erheblich gefährdet, kann die Kasse dir eine Frist von zehn Wochen setzen, um eine medizinische Rehabilitation zu beantragen. Stellst du den Antrag nicht rechtzeitig, entfällt das Krankengeld mit Ablauf der Frist [13].
| Zeitraum | Wer zahlt | Höhe | Beleg |
|---|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Arbeitgeber | volles Entgelt für die regelmäßige Arbeitszeit | §§ 3, 4 EFZG [7, 8] |
| ab Woche 7 | Krankenkasse | 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts | § 47 SGB V [11] |
| Höchstdauer bei derselben Krankheit | Krankenkasse | 78 Wochen in drei Jahren, Lohnfortzahlung eingerechnet | § 48 SGB V [12] |
Wenn eine Reha in Frage kommt
Bei einer längeren Krankschreibung kann eine medizinische Rehabilitation ein Thema werden. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages trägt die Krankenversicherung in der Regel die Behandlung, etwa Arztbesuche, Psychotherapie oder Klinikaufenthalte. Die Rentenversicherung übernimmt Leistungen, wenn du deine Arbeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben kannst, darunter auch Rehabilitationsmaßnahmen [3]. Während einer Reha der Rentenversicherung kann sie Übergangsgeld zahlen, sobald dein Anspruch auf Lohnfortzahlung verbraucht ist. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoentgelts, mit einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, 75 Prozent. Voraussetzung ist, dass du unmittelbar vor der Reha oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte hattest und Rentenbeiträge gezahlt hast [18]. Ob du Anspruch hast, klärst du am besten direkt mit deinem Rentenversicherungsträger.
Behandlung während der Krankschreibung
Was gegen die Erschöpfung hilft, hängt von der Ursache ab. Das Gesundheitsportal des Bundes schreibt, dass manchmal schon Änderungen im beruflichen Umfeld und bei den Arbeitsbedingungen helfen. Zunächst muss aber ausgeschlossen werden, dass den Beschwerden eine andere Erkrankung zugrunde liegt. Bei einer Depression nennt es Psychotherapie oder bestimmte Medikamente [1]. Für eine Psychotherapie brauchst du keine Überweisung. In der Regel beginnt sie mit einem Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde, Praxen findest du über die 116117 oder die Online-Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung [14]. Ob hinter deinen Beschwerden eher ein Burnout oder eine Depression steckt, erklärt der Ratgeber Burnout oder Depression?.

Die Praxis prüft spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit bei jeder Bescheinigung, ob eine stufenweise Rückkehr in den Job möglich ist [4, 15]. Bist du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss dein Arbeitgeber dir außerdem ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Die Teilnahme setzt deine Zustimmung voraus [16]. Wie beides abläuft, steht im Ratgeber Wiedereingliederung nach Burnout.
Selbst einschätzen und Hilfe holen
Eine Krankschreibung setzt eine ärztliche Untersuchung voraus, ein Fragebogen kann sie nicht begründen [4]. Das Gesundheitsportal des Bundes schreibt ausdrücklich, dass Online-Fragebögen ein Burnout nicht feststellen können [1]. Als Vorbereitung auf das Arztgespräch kann ein Check trotzdem helfen, weil du deine Beschwerden geordnet vor dir hast. Der Burnout-Test fragt nach Erschöpfung, Distanz zur Arbeit und Leistungsfähigkeit, der Erschöpfungs-Check nach Energie und Erholung in den letzten vier Wochen. Wenn du an Suizid denkst oder nicht mehr weiterweißt, warte nicht auf einen Praxistermin. Telefonnummern, die rund um die Uhr erreichbar sind, findest du auf der Seite Hilfe finden.
- Behörde Burn-out-Syndrom: Ursachen und Behandlung. gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 28.05.2021. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Burn-out an "occupational phenomenon": International Classification of Diseases. Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stand 28.05.2019. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Burnout am Arbeitsplatz (WD 6 - 3000 - 003/25, WD 8 - 3000 - 007/25). Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. Stand 17.02.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (§§ 2, 4, 5, 7), Fassung vom 07.12.2023, in Kraft seit 21.02.2024. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand 07.12.2023. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 5 Anzeige- und Nachweispflichten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), § 109 Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 44 Krankengeld. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 48 Dauer des Krankengeldes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Psychotherapie. gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 28.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 74 Stufenweise Wiedereingliederung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 167 Prävention. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 49 Ruhen des Krankengeldes. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Übergangsgeld. Deutsche Rentenversicherung. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Krankengeld. gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit. Stand 17.12.2025. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
Passt dazu
-
Ratgeber Burnout oder Depression? Wie sich beides unterscheidet
Burnout oder Depression? Woran sich beides unterscheidet, wo es sich überschneidet, warum Urlaub nicht immer hilft und wer …
-
Ratgeber Stress-Symptome
Stress-Symptome erkennen: was im Körper passiert, welche Beschwerden typisch sind, wie sich Stress in Gefühl und Verhalten …
-
Tests Jobzufriedenheit-Test
Jobzufriedenheit-Test als eigener Check: 12 Aussagen zu Aufgaben, Geld, Team, Führung und Arbeitszeit.